Cyncly reicht Klage wegen Verletzung geistigen Eigentums gegen ehemaligen Fusion-Reseller SHD ein
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Der Schutz des geistigen Eigentums eines Unternehmens ist entscheidend für die Entwicklung und den Erhalt marktführender Lösungen. Dies ist besonders wichtig in einer zunehmend digitalen Welt, die auf intelligente und effiziente Softwarelösungen angewiesen ist. Daher hat sich Cyncly entschlossen, eine gerichtliche Klärung in einem Rechtsstreit anzustreben, in dem es um die vermeintlich unberechtigte Nutzung seiner geschützten Softwareanwendungen durch einen ehemaligen Partner und Vertriebspartner von KPS designstudio geht.
Rimbach, Deutschland und London, Großbritannien, 22. August 2024 – Cyncly, ein weltweit führender Anbieter von Software- und Content-Lösungen für die Raumgestaltung, hat heute bekannt gegeben, dass man beim Landgericht Frankenthal, Deutschland, ein gerichtliches Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung eingeleitet hat. Parteien des Rechtsstreits sind 20-20 Technologies Limited, ein Unternehmen der Cyncly-Gruppe („Cyncly“), als Kläger und die SHD Kreative Planungs-Systeme GmbH („SHD“) als Beklagte.
Cyncly ist bestrebt, seine umfangreichen Investitionen in die Entwicklung einer marktführenden Technologie vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Klage stützt sich auf deutliche Hinweise, dass ein ehemaliger Partner und Distributor die Cyncly-Software, insbesondere ein Tool namens Catalogue Editor, über die genehmigte Nutzungsdauer hinaus weiter nutzt.
Der Catalogue Editor wird von Nutzern verwendet, um eine elektronische Darstellung des Katalogs eines bestimmten Herstellers zu erstellen und zu verwalten. Diese Kataloge enthalten die gesamte Produktpalette des Herstellers in allen verfügbaren Stilen, Farben und Materialien, wobei jedes Produkt präzise abgebildet und korrekt bepreist ist. Die Nutzer von KPS designstudio (so der „White-Label“-Name von 2020 Fusion in den zuvor von SHD lizenzierten Gebieten) können diese Kataloge verwenden, um professionelle Designs und Angebote für ihre Kunden zu erstellen. Die in der Klage beanstandete, unautorisierte Nutzung umfasst sowohl die fortlaufende Pflege der bestehenden Kataloge durch SHD für die Nutzung durch Kunden innerhalb der Software KPS designstudio als auch die Nutzung des Catalogue Editor und der zugehörigen Tools zur Erleichterung der Migration von Katalogen auf andere Plattformen als Cyncly.
Cyncly hat sich für ein Hauptsacheverfahren und gegen die Beschreitung des einstweiligen Rechtsschutzweges entschieden, um die Auswirkungen auf alle potenziell betroffenen Interessengruppen in der Region, einschließlich bestehender Nutzerkreise von KPS designstudio, so gering wie möglich zu halten.
Vor der Klage hatte Cyncly versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, doch leider ohne Erfolg. Das nun anhängige Gerichtsverfahren wird für beide Parteien sowie für bestehende und zukünftige Nutzer Klarheit schaffen. Das Landgericht Frankenthal wird nun den Fall prüfen und entscheiden, ob SHD die Nutzung der einschlägigen Softwaretools von Cyncly in der bisherigen Form unterlassen muss. Zudem stehen Ansprüche auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Einsichtnahme und Schadensersatz im Raum. Cyncly rechnet mit einem erstinstanzlichen Urteil in etwa 12 bis 18 Monaten nach Klageerhebung. In dieser Zeit und in einem sich eventuell anschließenden Vollstreckungsverfahren haben alle Betroffenen die Möglichkeit, etwaige Maßnahmen zu prüfen, vorzubereiten und umzusetzen.
Über Cyncly
Cyncly verändert die Art und Weise, wie Produkte und Räume erdacht, entworfen, verkauft, verwaltet und hergestellt werden. Mit seinen intuitiven End-to-End-Softwarelösungen verbindet Cyncly professionelle Designer, Einzelhändler und Hersteller mit integrierten Management-Tools und dem weltweit größten Katalog-Content-Hub. Mehr als 70.000 Kunden weltweit nutzen die Lösungen von Cyncly, weil sie ihre Kommunikation vereinfachen, Fehler reduzieren, den Umsatz steigern, Innovationen vorantreiben – und damit maßgeblich dazu beitragen, beeindruckende Räume zu gestalten.
Für weitere Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Website www.cyncly.com.
Medienkontakt:
John Abrashkin
Head of Communications
Tel: +1 (551) 795-2267
E-Mail: john.abrashkin@cyncly.com
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